WDR-Sport Köln scheitert mit Gnadengesuch bei der FIFA
Der mit einer Transfersperre belegte 1. FC Köln hat ein Gnadengesuch bei der FIFA eingereicht. Diese lehnte ab, damit bleibt die Sperre bestehen.
Sportgeschäftsführer Christian Keller bestätigte am Dienstag (09.07.2024) einen Bericht des "kicker"-Magazins über den Bundesliga-Absteiger 1. FC Köln. "Wir wussten, dass die Erfolgsaussichten gering sind, wollten aber dennoch nichts unversucht lassen. Insofern hat uns die Ablehnung nicht überrascht", sagte Keller dem Magazin.
Gnadengesuch über DFB-Präsidenten
Köln hatte über den DFB-Präsidenten Bernd Neuendorf, der gleichzeitig FIFA-Ratsmitglied ist, das Gesuch eingereicht. Argumentativ stützte sich der FC laut Keller auf zwei Faktoren: "Zum einen sind wir, wenn man es einfach halten will, mit dem Abstieg und den dazugehörigen Folgen genug bestraft worden. Diese Transferphase ist gefühlt bereits die Dritte, in der wir gesperrt sind."
Damit zielte Keller vor allem darauf ab, dass die FIFA die Kölner bereits im Frühjahr 2023 mit dem Bann belegt hatte. DER Internationale Sportgerichtshof hob diese dann aber wegen der Berufung des FC im mai wieder auf. "Zu spät für mehrere ablösefreie Transfers, die dem Verein damit entgingen", so Keller.
Verfahren vor dem EUGH als Argumentation
Das andere und deutlich stärkere Argument sah der FC im Fall Lass Diarra, der aktuell in Luxemburg verhandelt wird. Der frühere Profi hatte 2014 seinen Vertrag einseitig gekündigt und wollte nach Charleroi wechseln. Eine ähnliche Konstellation wie im Fall des 1. FC Köln und seines Spielers Jaka Potocnik. Ein Wechsel kam bei Diarra nicht zustande, da Charleroi eine Strafe der FIFA fürchtete.
Der Fall zieht sich nun seit Jahren bis vor den Europäischen Gerichtshof. Der Generalanwalt ließ nun in seinem Schlussantrag anklingen, dass Diarra im Recht sein dürfte - und damit das FIFA-Transferreglement nicht verinbar mit europäischem Recht. Keller verfolgte das aufmerksam, helfen würde das jedoch kaum: "Folgt der EUGH dem Schlussantrag, was normalerweise passiert, wäre das Urteil gegen uns auf Basis eines nicht mehr rechtswirksamen FIFA-Paragraphen gefallen."
FIFA sieht Auswirkung nur für die Zukunft
Noch allerdings sieht die FIFA dort den Zustand der Präjudiz. Das bedeutet, das Urteil des EUGH wird vor allem die zukünftige Rechtssprechung betreffen. Abgeschlossene Fälle, wie der des 1. FC Köln, werden nicht neu aufgerollt. Keller stellte fest: "Das ist bitter für uns, aber nachvollziehbar."