Urteil des Landgerichts München Geldstrafe unter Vorbehalt für Jerome Boateng
Im Prozess gegen Jérôme Boateng hat das Landgericht München ein Urteil gefällt. Der Ex-Fußballnationalspieler bekam eine Geldstrafe von 200.000 Euro unter Vorbehalt. Er wurde damit wegen Körperverletzung an seiner Ex-Freundin verurteilt.
Der frühere Fußballnationalspieler Jérôme Boateng ist am Landgericht München wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt worden. Die Geldstrafe von 40 Tagessätzen a 5.000 Euro muss er aber nur bezahlen, wenn er erneut straffällig werden sollte oder sich nicht an die Auflage hält, je 50.000 Euro an zwei gemeinnützige Organisationen zu entrichten. Es ist also eine Art Geldstrafe auf Bewährung – "Verwarnung mit Strafvorbehalt" heißt das im Juristenjargon.
Die Auflage sieht vor, dass er jeweils 50.000 Euro an zwei gemeinnützige Einrichtungen zahlen muss, die sich für Kinder einsetzen. Denn: Die eigentlich wirklich Leidtragenden in diesem Prozess seien die Kinder, sagte die Vorsitzende Richterin.
"Ich bin unendlich erleichtert, dass dieser jahrelange Albtraum nun endet", sagte Boateng nach Angaben seines Sprechers. Das sei vor allem für seine Kinder wichtig. Jetzt möchte er sich auf die Familie und den Fußball konzentrieren. Boatengs Verteidiger spricht von einem "sehr guten, fairen Urteil".
Die Richterin sagte, von dem Vorwurf des "notorischen Frauenschlägers" gegen Boateng sei in dem Verfahren nichts übrig geblieben. Boateng gilt nach dem heutigen Urteil als nicht vorbestraft.
Ex-Freundin erhob schwere Vorwürfe
In dem Prozess ging es um Gewaltvorwürfe seiner Ex-Freundin, die auch die Mutter seiner Zwillingstöchter ist. Sie warf Boateng vor, sie in einem Karibik-Urlaub 2018 attackiert und beleidigt zu haben. Er habe eine Kühltasche und ein Windlicht nach ihr geworfen. Später habe Boateng sie angespuckt, an den Haaren gezogen, mit beiden Händen ins Gesicht geschlagen und ihr in den Kopf gebissen. Sie habe sich an den Glasscherben des zerbrochenen Windlichts geschnitten, Hämatome und Schürfwunden erlitten. Er habe ihr gedroht, er werde dafür sorgen, dass die gemeinsamen Kinder in ein Heim kommen, wenn sie ihn wegen des Vorfalls anzeigen sollte.
Die Richterin sprach heute von widersprüchlichen Schilderungen und zog sowohl die Version von Boateng als auch die von seiner Ex-Partnerin in Zweifel.
Verfahren wurde neu aufgerollt
2021 hatte das Amtsgericht München eine Geldstrafe gegen Boateng verhängt: 60 Tagessätze zu je 30.000 Euro - also 1,8 Millionen Euro. Das Landgericht München I verurteilte Boateng dann im Oktober 2022 in zweiter Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen á 10.000 Euro – insgesamt 1,2 Millionen Euro.
Damit wäre der frühere FC Bayern-Spieler vorbestraft gewesen, wäre das Urteil rechtskräftig geworden. Doch die Revision des heute 35-Jährigen war erfolgreich, ebenso die der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage – also des mutmaßlichen Opfers. Das Bayerische Oberste Landesgericht kassierte das Urteil wegen durchgehender Rechtsfehler. Das Verfahren wurde deshalb neu aufgerollt.
Boateng bestritt die Vorwürfe
Boateng hat die Vorwürfe seiner Ex-Partnerin weitgehend bestritten und die Frau als aggressiven Part in der Beziehung bezeichnet – vor allem, wenn sie getrunken habe, eifersüchtig gewesen sei oder ihren Willen nicht bekommen habe. Auch im Karibik-Urlaub 2018 habe sie ihn angegriffen. Er habe sich nur gewehrt, sie weggeschubst und dabei verletzt. Dafür bat er um Entschuldigung.
Staatsanwaltschaft forderte 1,12 Millionen Euro Strafe
In der dritten Neuauflage des Verfahrens forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu 7.000 Euro – insgesamt also 1,12 Millionen Euro. Boatengs Verteidigung plädierte auf eine "moderate Geldstrafe" wegen fahrlässiger Körperverletzung oder die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage nach Ermessen des Gerichts. Der Anwalt sprach von einem "erfundenen Narrativ des Frauenschlägers", einer "für beide Seiten erwartbaren Rangelei" und wechselseitiger Körperverletzung.
Jérôme Boateng sagte nach dem Urteil, dass er unendlich erleichtert sei, dass dieser jahrelange Albtraum nun ende. "Das ist vor allem für meine Kinder wichtig. Jetzt möchte ich mich auf die Familie und den Fußball konzentrieren."
Disclaimer:
In einer ersten Fassung haben wir berichtet, dass das Münchner Landgericht eine Geldstrafe in Höhe von 300.000 Euro gegen Jérôme Boateng verhängt habe. Die Agentur AFP hatte dies berichtet und später korrigiert. Offenbar war es wegen akustischer Probleme im Gerichtssaal zu der Falschmeldung gekommen.
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Quelle: Regionalnachrichten aus Oberbayern 19.07.2024 - 10:30 Uhr