Lamine Yamal

Kicken als Jugendschutz-Verstoß? Muss Spanien für Toptalent Yamal Strafe zahlen?

Stand: 26.06.2024 14:19 Uhr

Ein gut gemeintes und wichtiges deutsches Jugendschutzgesetz könnte bei der Fußball-EM für eine seltsame Farce sorgen. Der 16-jährige Lamine Yamal darf laut Gesetz um 21 Uhr nicht mehr kicken.

In die Geschichtsbücher der Europameisterschaft hat es Lamine Yamal bereits geschafft. Der Spanier ist mit 16 Jahren der jüngste Spieler, der jemals bei einem großen Fußballturnier auf dem Platz stand: Beim 3:0 der Spanier im Auftaktspiel gegen Kroatien war der Offensivstar des FC Barcelona 16 Jahre und 338 Tage jung – so jung wie kein anderer Spieler vor ihm.

16-Jährige dürfen nur bis 23 Uhr arbeiten

"Baby an Bord" schrieb die spanische Tageszeitung "Marca" nach Yamals erstem Auftritt, den er gleich mit einer Torvorlage krönte. Sein "Baby"-Alter könnte für den spanischen Verband jetzt zum Problem werden. Das berichten zumindest das "ZDF" und die "Bild"-Zeitung. Mit seinen 16 Jahren fällt das offensive Wunderkind nämlich noch unter das deutsche Jugendschutzgesetz. Und da steht drin, dass 16-Jährige nicht nach 20 Uhr arbeiten dürfen und für junge Sportler selbst mit einer Ausnahmeregel spätestens um 23 Uhr Feierabend sein muss.

Diese 23-Uhr-Frist konnte Yamal im zweiten Spiel der Spanier, dem 1:0-Sieg gegen Italien von vergangenem Donnerstag (20. Juni 2024) nicht einhalten. Und auch beim letzten Gruppenspiel am Montag (24.06.2024) gegen Albanien (1:0) verstießen die Spanier gegen die Regel: Coach Luis de la Fuente wechselte sein Nachwuchs-Juwel in der 72. Minute ein.

Denn wie das "ZDF" berichtete, zählen laut Gesetz auch Interviews nach dem Spiel, Auslaufen und auch Duschen zur nicht mehr erlaubten Arbeit.

Es drohen 30.000 Euro Strafe

Was daraus für Yamal und den spanischen Verband folgt, ist noch nicht ganz klar. Sportliche Konsequenzen wie beispielsweise eine Sperre drohten laut Medienberichten nicht. Der Verband könne aber pro Yamal-Auftritt nach 23 Uhr mit einer Strafe von bis zu 30.000 Euro bestraft werden. Zumindest laut Gesetz.

Spanische Zeitung: Keine Bestrafung

Die spanische "Marca" schreibt, dass es zu keiner Bestrafung kommen wird, da die deutschen Behörden das entsprechende Gesetz und die möglichen Folgen der UEFA vor dem Turnier hätten mitteilen müssen. Und das sei nicht geschehen.

UEFA: Sind nicht zuständig

Auf Sportschau-Anfrage antwortete die UEFA, dass man zum Jugendschutzgesetz und dem Fall Yamal keine Auskunft geben könne. "Wir bitten Sie, sich in dieser Angelegenheit an den spanischen Fußballverband zu wenden", schrieb die Medienabteilung der UEFA am Montag (24.06.2024) per Mail. Die Anfrage an den spanischen Verband von Montagnachmittag blieb bisher (Stand Mittwoch, 26.06.2024) unbeantwortet.